Was kann ich sofort tun?

Ein zuverlässiger Rat, was Sie unternehmen sollten und welche Möglichkeiten Sie haben, ist nur mit genauer Kenntnis Ihrer individuellen Situation möglich. Was auch immer man Ihnen erzählt: Es gibt keine Patentrezepte, die jedes Problem lösen. Damit bis dahin keine zeitraubenden und teuren Fehler passieren, beachten Sie zunächst folgende

Grundregeln:

1.)  Bei Alkohol- oder Drogendelikten stellen Sie vorsichtshalber zunächst - falls möglich - jeglichen Konsum ein.

 2.)  Bei Alkohol – oder Drogendelikten: Schneiden Sie ihre Haare nicht ab und färben Sie sie nicht, vielleicht brauchen wir die Haare noch!

 3.)  Beratung sofort! Machen Sie sobald wie möglich einen Termin mit einer/m anerkannten Verkehrspsychologin/en.

 4.)  Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie zum aktuellen Fall oder eventuellen Vordelikten haben und bringen Sie sie nach Möglichkeit zum Erstgespräch mit.

 5.)  Falls Sie rechtliche Fragen haben, kontaktieren Sie eine/n Rechtsanwalt:in.


Alles Weitere können wir im Ersttermin in meiner Praxis besprechen. 

                                         Freiburg       Tel.:      0172-761 47 57
                                                              Adresse:     Wentzinger Straße 20, D-79106 Freiburg